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Der 450-Euro-Job (Minijob) Jobs auf 450 Euro Basis. Das sollten Sie wissen.

Millionen Deutschen sichert der 450-Euro-Job ein komfortables Zubrot – bei älteren Arbeitnehmern in der Regel als Zusatzjob, bei Studierenden nicht selten als Erstjob. Die Beliebtheit des Modells gründet bei Arbeitnehmern in erster Linie auf der Befreiung von allen Sozialversicherungspflichten. Und auch sonst haben 450-Euro- Jobs eine Menge Vorteile. Aber aufgepasst: Es gibt einige Konditionen, ohne deren Beachtung Steuern und Sozialabgaben schnell zum Strich durch die Rechnung werden können.

Was gilt es zu beachten?

  • Eine Dauerbeschäftigung mit einem Verdienst von 450 Euro im Monat gilt als Minijob.
  • Ein Minijob ist nicht an eine wöchentliches bzw. monatliches Stundenfixum gebunden.
  • Jeder potenzielle Arbeitnehmer in Deutschland kann eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aufnehmen.
  • Das Gesamteinkommen aller geringfügig bezahlten Jobs darf die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten.
  • Arbeitsrechtlich hat der Minijobber dieselben Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Sozialversicherungspflicht besteht für Minijobber nicht (auch Beiträge zur Rentenversicherung können umgangen werden).

Was ist ein 450-Euro-Job und wer darf einen solchen annehmen?

Jeder potenzielle Arbeitnehmer kann beliebig viele 450-Euro-Jobs ausüben. Das Gesamteinkommen aller geringfügig bezahlten Jobs darf dabei die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten (respektive 5.400 Euro pro Jahr). Verdient man hingegen aufgrund von Mehrarbeit, z. B. durch den Ausfall eines Kollegen, mehr Geld, wird dies nicht angerechnet. Eine solche „unvorhersehbare Überschreitung“ ist allerdings nur zwei Monate pro Jahr erlaubt.

Steuerliche Abgaben beim Minijob

Personen die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und regelmäßig nicht mehr als 450 Euro verdienen, sind im Regelfall von der Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Seit Januar 2018 gibt es mit Bezug zur Rentenversicherung eine neue Regelung für Minijobber, da diese seither de facto rentenversicherungspflichtig sind und einen Anteil von 3,6 % des Gehaltes abtreten müssten. Jedoch: Wer diese Klausel zur Rentenversicherung ausdrücklich ablehnt, kann sich davon befreien lassen. Wir senden Ihnen entsprechend immer einen Vordruck, den Sie uns einreichen können- sprich sich befreien lassen können.

Vorteile der Rentenversicherung im Minijob

Wer sich in einem Job auf 450-Euro-Basis von den Beiträgen zur Rentenversicherung (3,6 % des Gehaltes) nicht befreien lässt, erfüllt automatisch und zugleich vollumfänglich so genannte Pflichtbeitragszeiten, was gerade perspektivisch sehr von Vorteil sein kann. Denn: Trotz des vergleichsweise geringen Beitragssatzes erfüllen die Rentenzahlungen von Minijobbern alle notwendigen Kriterien, um im Sinne der Einhaltung von beruflichen Mindestversicherungszeiten als vollwertig durchzugehen. Das heißt unter anderem:

  • Versicherungszeiten über Minijobs führen zu einem früheren Renteneintritt
  • Ansprüche auf medizinische Leistungen und Rehabilitationsmaßnahmen werden (früher) wirksam
  • der Rentenanspruch erhöht sich automatisch, da das Entgelt eines Minijobs in voller Höhe in die Rentenberechnung einfließt

Wichtig ist zusätzlich zu wissen, dass der abzuführende Rentenbeitrag von einem Mindestverdienst in der Höhe von ca. 180 € ausgeht !

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