Für Juristen:
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme:
Wir haben nicht die Absicht, die Rechte Dritter zu verletzen, auch nicht fahrlässig.
Sollte es aber dennoch zu Streitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen kommen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und dadurch unnötig entstehenden Kosten
beiderseits, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden sofort Ihren Einwand prüfen lassen und diesen dann, sofern gerechtfertigt, umgehend abstellen. Die Kostennote Ihrer anwaltlichen Abmahnung
ohne eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns werde wir deshalb im Sinne einer Schadenminderungspflicht Ihrerseits als unbegründet zurückweisen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Schulungskauf.de XXXL GmbH
In der Fassung vom 03.03.2018
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schulungskauf.de XXXL GmbH, Nirmer Str. 138, 52080 Aachen, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Schmitz regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Schulungskauf.de XXXL GmbH ( nachfolgend GmbH) und dem beauftragten Testkunden.(nachfolgend Testkunde).
Abweichende einzelvertragliche Regelungen gehen vor.
I. Zustandekommen und Durchführung eines Vertrages
- Der Schriftverkehr zwischen GmbH und Testkunde erfolgt per E-Mail. Mangels anderer Anweisungen sind E-Mails an die GmbH an die
Adresse info@schulungskauf.de zu
richten.
- Durch Registrierung bei der GmbH unter Angabe seiner Daten erklärt der Testkunde unverbindlich seine Bereitschaft zur Übernahme von
Aufträgen. Der Testkunde versichert mit Absendung der Registrierung, dass er volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist.
- Der Testkunde kann sich für die von der GmbH eingestellten JOBS bewerben. Die GmbH ist nicht verpflichtet, dem Testkunden Aufträge zu
erteilen.
- Hat sich der Testkunde für einen JOB beworben, ist er verpflichtet, seinen E-Mail-Account regelmäßig auf eingehende Post zu
kontrollieren.
- Ein Vertrag zwischen GmbH und Testkunde ist zustande gekommen, wenn die GmbH dem Testkunden eine Zusage für den betreffenden JOB gemacht
und der Testkunde daraufhin nochmals die Annahme des Jobs durch Anklicken des Bestätigungsbuttons zugesichert hat.
- Hat der Testkunde den JOB endgültig bestätigt, ist eine Absage nur noch aus wichtigem Grund und nur bis spätestens 24 Stunden vor dem JOB
möglich. Versäumt der Testkunde diese Frist, gilt der Test mit der Folge von III Ziffer 2 ( Ausfallpauschale) als nicht vorgenommen.
- Bei dem Vertrag zwischen der GmbH und dem Testkunden handelt es sich um ein zeitlich befristetes Auftragsverhältnis. Der Testkunde wird
nicht Angestellter der GmbH. Versicherungen und Abführung von Steuern sind allein Sache des Testkunden.
- Die Durchführung des Tests hat nach den schriftlichen Anweisungen der GmbH zu erfolgen.
- Der Testkunde ist verpflichtet, die vorzunehmenden Tests wahrheitsgemäß und neutral vorzunehmen. Bestehen zwischen Testkunden und
Vertretern oder Mitarbeitern des zu testenden Unternehmens persönliche Beziehungen, ist der Testkunde verpflichtet, die GmbH hierüber zu informieren.
- Die vom Testkunden anzufertigenden Unterlagen über den Test sind binnen 24 Stunden nach Vornahme des Einzeltests bei der GmbH je nach
Auftrag per online oder per E-Mail als Excel-Datei unter der Adresse info@schulungskauf.de einzureichen. Der
Nachweis der Einreichung ist vom Testkunden zu führen.( per Lesebestätigung oder Rückmail-Anforderung.
- Die Vergütung der Leistung ist im einzelnen Auftrag geregelt. Soweit nicht anders bestimmt, werden Nebenkosten ( z.B..Porto, Benzingeld,
Parkgebühren etc. ) nicht gesondert vergütet. Andernfalls hat der Testkunde die Nachweise bis spätestens 10 Tage nach Testende bei der GmbH einzureichen.Spätere
Einreichungen führen zum Verlust des Erstattungsanspruchs.
- Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit vollständiger Erfüllung der vom Testkunden zu erbringenden
Leistungen.
- Eine Rechnungsstellung durch den Testkunden entfällt. Die Qualitätskontrolle der GmbH erstellt und übersendet dem Testkunden eine
Gutschrift für den durchgeführten Test/ Promotion/Merchandising und überweist dem Testkunden das Guthaben entsprechend seinen Angaben. Ist der Testkunde Kleinunternehmer , entfällt eine Berechnung
und Auszahlung der Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen der Gutschriften sind nur gegen eine Aufwandsgebühr von € 20,00 pro Änderung möglich.
- Die Zahlung der Vergütung erfolgt in der Regel vier Wochen nach Projektende. Projektende bedeutet 2
- 6 Wochen nach Testende. Prüfen Sie jedes Mal bei Rechnungsstellung genau die Bankverbindung. Sollten die Angaben falsch oder vertauscht bei uns
eintreffen und von uns geändert werden müssen, erheben wir hierfür pauschal eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-- €, die mit der Vergütung verrechnet wird.
II. Beendigung des Vertrags
- Der Vertrag endet ,ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Erfüllung der beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen.
- Eine fristlose Kündigung ist beidseits nur aus wichtigem Grund möglich.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
- dauerhafter Erkrankung des Testkunden ( Vorlage eines ärztlichen Attestes ist notwendig)
- Verstoß des Testkunden gegen die Verschwiegenheitspflicht ( siehe Ziffer IV)
- Diebstahlsdelikt des Testkunden bei Durchführung des Auftrags
- Verkaufstätigkeit des Testkunden bei Aufträgen im Bereich Interviews und Testkauf
- Verstoß des Testkunden gegen die Hausordnung des zu testenden Unternehmens
- Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen
4. Sollte es bei einem langfristigen Auftrag (z.Bsp. Fitness Studie), welcher über mehrere Monate läuft, zur Kündigung durch den Kunden kommen, können seitens des
Testkunden keinerlei Ansprüche an die Agentur wegen Nichtbeauftragung des kompletten geplanten Zeitraumes kommen. Sollte es bei der Agentur zum sofortigen Stopp durch den Kunden kommen, müßten alle
Testkunden beim Auftraggeber (Sportstudio) kündigen und haben daher auch keine Schadensersatzansprüche an Schulungskauf.de XXXL GmbH. Der Testkunde an sich hat sich zwar verpflichtet die
Leistung zu erbringen - wird jedoch laufend mit der kostenlosen Mitgliedschaft entlohnt. Da keine weitere Entlohnung vereinbart ist - würde bei sofortiger Kündigung auch die Verpflichtung der
Lieferung von Testkaufbögen entfallen.
Die Kündigung hat per E-Mail gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen.
III. Ausfallpauschale und Schadensersatz
- Die Nichteinreichung der Testergebnisse innerhalb von 24 Stunden gilt als Nichtvornahme des Tests.
- Bei Nichtvornahme des Tests berechnet die GmbH dem Testkunden eine Ausfallpauschale von € 250,00 pro vereinbartem , aber nicht ausgeführtem Einzeltest . Im Gegenzug ist es dem Testkunden möglich einen geringeren/verminderten Schaden
der Agentur nachzuweisen. ( $309 Ziff. 5 BGB Das Recht zur fristlosen Kündigung für die GmbH bleibt unberührt.
- Die Einreichung unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen führt zur Verzerrung bzw. Unverwertbarkeit der Testergebnisse und zum Verlust
des Vergütungsanspruchs. Die GmbH behält sich vor, vom Testkunden den Ersatz des ihr dadurch entstehenden Schadens zu fordern und geg.falls Strafanzeige zu stellen.
4) Werden wissentlich falsche Ergebnisse von einem Test eingereicht (die GmbH kann den Nachweis erbringen, dass der Standort zum vom Testkunden scheinbar
getesteten Termin /Uhrzeit geschlossen war - oder auf Grund von Aufzeichnungsgeräten vor Ort nachweisbar ist, dass der Testkunde nicht vor Ort war) wird die GmbH Strafanzeige wegen Betrug stellen und
pauschal einen Schadensersatz von 500,--€ dem Testkunden in Rechnung stellen. Im Gegenzug ist es dem Testkunden möglich einen geringeren/verminderten Schaden der Agentur nachzuweisen. ( $309 Ziff. 5 BGB
IV. Verschwiegenheit und Vertragsstrafe
- Der Testkunde ist verpflichtet, Dritten gegenüber über alle bei Durchführung der Tests gewonnenen Erkenntnisse über den Betrieb der GmbH
sowie den Betrieb des getesteten Unternehmens und seiner Mitarbeiter strengstes Stillschweigen zu bewahren.
- Dem Testkunden ist es untersagt, das zu testende Unternehmen über den bevorstehenden oder durchgeführte Test zu informieren.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Zeit vor Abschluss und nach Beendigung des Vertrags mit der GmbH.
- Der Testkunde ist verpflichtet, ihm überlassene Unterlagen und erstellte Arbeitsergebnisse aus der Durchführung des Vertrages bei
Beendigung des Vertrages an die GmbH auszuhändigen.
- Der Testkunde ist nicht berechtigt, ohne Einverständnis der GmbH einen Auftrag bzw. Informationen hierüber an Dritte weiterzuleiten bzw.
einen Auftrag weiterzugeben.
- Für den Fall des Verstoßes gegen die Schweigepflicht verpflichtet sich der Testkunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von €
500,00 für jeden Einzelfall unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs an die GmbH. Ein verminderter Schaden ist seitens des
Auftragnehmers/Testkunde nachzuweisen
- Die GmbH ist berechtigt, neben der Vertragsstrafe Schadensersatz zu fordern, dessen Höhe sie im Einzelnen nachzuweisen hat.
Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt.
V. Datenschutz
- Der Testkunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner persönlichen Daten seitens der GmbH .
- Die GmbH gibt diese Daten nur an Dritte weiter, wenn
- Der Testkunde damit schriftlich sein Einverständnis erklärt hat;
- Die GmbH gesetzlich verpflichtet ist, die Daten des Testkunden offenzulegen;
- Die GmbH Kenntnis von Tatsachen erhält, die einen Gesetzesverstoß des Testkunden begründen können. In diesem Fall ist die GmbH
berechtigt, die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
VI. Sonstiges
- Als Gerichtsstand wird ,soweit gesetzlich zulässig, Aachen vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Alle vereinbarten Pauschalen und Vertragsstrafen verstehen sich als Nettobeträge .
- Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen.